Berufsgenossenschaften
In Deutschland wird Arbeitssicherheit von den staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern
bzw. den Ämtern für Arbeitschutz und von den Berufsgenossenschaften
überwacht. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften
(BGV, früher UVV) heraus, die verbindlich geltendes Recht
darstellen.
Die Berufsgenossenschaften fordern, daß hinsichtlich der
Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die anerkannten
Regeln der Technik, also DIN VDE-Bestimmungen zu beachten sind.
Seit dem 1.4.1979 ist die regelmäßig wiederholte Prüfung
aller Elektrogeräte BGV A3 (bisher
VBG4 bzw. BGV A2) Pflicht
und bei Nichteinhaltung mit hohen Bußgeldern belegt!
Die Unfallverhütungsvorschrift BGV
A3, §3(1) verlangt:
"Der Unternehmer hat dafür zu
sorgen, daß elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von
einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert
und instandgehalten werden."
Im Schadenfall muss der Eigentümer den
einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und Geräte nach
VDE dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen, ansonsten
schließen die Berufsgenossenschaften eine Haftung aus, wenn
Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft
zu Schaden oder gar zu Tode kommt. Vertstöße gegen
die Vorschriften werden außerdem mit einer Geldbuße
bis zu 10.000 Euro geahndet.
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